Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Tim Sommer Fotografie, Karlstraße 28, 82377 Penzberg.
Stand: Dezember 2018

Geltungsbereich
1.1 Alle Leistungen von Tim Sommer Fotografie (im Folgenden: „Fotograf“), wie etwa die Produktion von Bildern, Fotografien, Filmen, Videos oder die Vergabe von Nutzungslizenzen (im Folgenden: „Bildmaterial“), erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Produktionsaufträge
2.1 Die Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung des Bildmaterials erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Gleiches gilt für die Einholung des Werkverbindungsrechts bzw. Synchronisationsrecht bei der Einbindung von fremden Ton- bzw. Bildtonmaterials (im Folgenden: „Fremdmaterial“). Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungspflicht entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen, Objekte oder Fremdmaterial selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen, Objekte bzw. Fremdmaterial für die Produktion auswählen und zur Verfügung stellen kann.
2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen werden oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die vorstehenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.4 Der Fotograf wählt die Bilder bzw. Fassungen des Bildmaterials aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorliegt. Nutzungsrechte werden nur unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (vgl. Ziffer 4.2., 8.5) und nur an dem Bildmaterial eingeräumt, welches der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet das nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegte Bildmaterial innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle handwerkliche Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Meinungsverschiedenheit zwischen Auftraggeber und dem Fotografen in Bezug auf die künstlerische Gestaltung des Bildmaterials stellen keinen Mangel dar und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss zumindest in Textform innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Bildmaterials, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Bildmaterial in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Gleiches gilt, wenn das Bildmaterial durch den Auftraggeber genutzt, insbesondere wenn es im Rahmen der werblichen Außendarstellung des Auftraggebers eingesetzt wird. Im Fall der Nacherfüllung einzelner Teile des Bildmaterials gelten die nicht von der Nacherfüllung betroffenen Teile des Bildmaterials als abgenommen (Teilabnahme).
2.6 Die Nachbearbeitung des Bildmaterials, Abzüge, Drucke und andere fotografische Arbeiten sind nicht in den Produktionsaufträgen inkludiert, sondern bedürfen einer zusätzlichen Beauftragung.
2.7 Die Fotograf behält sich das Eigentum an dem Datenträger bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtvergütung vor.


Widerrufsrecht
3.1 Sofern ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, also ein Vertrag,
3.1.1 der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, oder
3.1.2 für den der Verbraucher unter den in Nummer 3.1.1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat, oder
3.1.3 der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder
3.1.4 der auf einem Ausflug geschlossen wurde, der von dem Unternehmer (oder Personen, die in seinem Namen oder Auftrag handeln) oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen
oder
ein Fernabsatzvertrag, also ein Vertrag, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (also alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie z.B. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails) verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt,
steht einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
3.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3.3 Gem. § 356 Absatz 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
3.4 Gem. § 312 g BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
3.5 Soweit danach gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, gilt folgendes:

3.5.1 WIDERRUFSBELEHRUNG für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge oder Fernabsatzverträge zur Erbringung von Dienstleistungen

WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Tim Sommer Fotografie, Am Ferchenholz 16A, 82377 Penzberg (E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3.5.2 WIDERRUFSBELEHRUNG für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge oder Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren

WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Tim Sommer Fotografie, Am Ferchenholz 16A, 82377 Penzberg (E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns, Tim Sommer Fotografie, Am Ferchenholz 16A, 82377 Penzberg, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Nutzungsrechte
4.1 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger und fristgerechter Bezahlung der Gesamtvergütung (Honorar nebst Kosten und Auslagen) an dem Bildmaterial nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs und der im einzelnen eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, das Bildmaterial im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

4.2 Soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, räumt der Fotograf dem Auftraggeber nur ein (1) einfaches, nicht übertragbares, (2) auf drei Jahre beschränktes Recht (3) zur ausschließlich privaten Nutzung (4) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Eine digitale Nutzung, insbesondere im Internet und/oder Social Media, bedarf stets einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.
4.3 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbene Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlages, bedarf stets der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt auch für die Weitergabe des Bildmaterials innerhalb eines Konzerns oder für die Weitergabe an mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen.
4.4 Generell ausgenommen ist das Recht zur Bearbeitung des Bildmaterials. Eine Nutzung des Bildmaterials ist nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung, Umgestaltung bzw. Verbindung mit anderen bildlichen Darstellungen (wie bspw. Montagen bzw. Collagen) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
4.5 § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
4.6 Das Eigentum an den Negativen, Dias bzw. den nativen Rohdaten verbleibt beim Fotografen.

Verpflichtungen des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fotograf uneingeschränkten Zugang zum Ort der Aufnahmearbeiten hat. Der Auftraggeber holt insbesondere die Erlaubnis des Inhabers des Hausrechts ein.
5.2 Der Auftraggeber stellt durch entsprechende Schutzmaßnahmen sicher, dass der Fotograf am Ort der Aufnahmearbeiten gefahrlos arbeiten kann.
5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich während der Aufnahmearbeiten im Aufnahmebereich keine Personen oder Objekte befinden, die nicht abgelichtet werden sollen oder dürfen. Der Auftraggeber hat den Fotografen im Fall der Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungspflicht entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

Namensnennung
Der Fotograf ist bei jeder Benutzung des Bildmaterials als Urheber namentlich zu benennen. Die Benennung muss beim Bild - im Fall von Bewegtbild im Vorspann und/oder Abspann des Bildmaterials – und in folgender Form erfolgen:
Bei Fotografien und Stills: „Fotografie: © Tim Sommer (http://www.tim-macht-fotos.de)“
Bei Bewegtbild (Film, Video): „Produktion: © Tim Sommer (http://www.tim-macht-fotos.de)“

Honorar, Nebenkosten und Auslagen
7.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, welche der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
7.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zum geschuldeten Honorar die Nebenkosten und Auslagen zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
7.3 Das Honorar ist bei Ablieferung des Bildmaterials fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig. 
7.4 Der Fotograf ist berechtigt, angemessene Abschläge auf sein Honorar sowie angemessene Vorschüsse für die ggf. zu verauslagenden Kosten (Auslagen) vom Auftraggeber zu verlangen.
7.5 Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Kosten und Auslagen.

7.6 Terminabsage / Ausfallhonorar
7.6.1 Die Termine zu Aufnahmearbeiten sind grundsätzlich verbindlich. Der Fotograf hält diese Termine exklusiv für den Auftraggeber frei. Diese exklusiven Termine können durch den Auftraggeber bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei in Textform gegenüber dem Fotografen im Hinblick auf einen neuen Termin abgesagt werden.
7.6.2 Sagt der Auftraggeber Aufnahmearbeiten zu einem späteren Zeitpunkt ab, so steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Termins zu.
7.6.3 Bei einer Absage am Tage der Aufnahmearbeiten steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars zu.
7.6.4 Werden aus vom Fotografen nicht zu vertretenden Gründen bereits begonnene Aufnahmearbeiten nicht fertig gestellt, so steht des Fotografen das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu.
7.6.5 Verauslagte und nicht erstattungsfähigen Kosten und Auslagen hat der Auftraggeber in jedem Fall zu erstatten.
7.6.6 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Vertragsstrafe
8. 1 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe des Bildmaterials oder Teilen hiervon ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffach üblichen Nutzungshonorars zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
8.2 Unterbleibt bei einer Veröffentlichung des Bildmaterials die Benennung des Fotografen (Ziffer 6) hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen. Dem Fotografen bleibt auch insoweit der Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches vorbehalten.

Gewährleistung
9.1 Sollten handwerkliche Mängel an dem Bildmaterial auftreten, leistet der Fotograf zunächst Nacherfüllung. Dem Fotografen stehen 2 Versuche je einzelnen Teil des Bildmaterials (bspw. Bild, Fotografie, Filmszene) für eine Nacherfüllung zu. Sollte die Nacherfüllung gleichwohl fehlschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die weiteren Rechte des Auftraggebers gemäß § 634 BGB bleiben unberührt.
9.2 Die Fotograf ist nach Abgabe des Bildmaterials nicht zur Verwahrung der Negative, Dias bzw. der nativen Rohdaten verpflichtet.
9.3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur mit rechtskräftig festgestellten, anerkannten oder unbestrittenen Forderungen statthaft.

Haftung im Übrigen
10.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Fotograf bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Fotograf Schadensersatz und Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender Regelungen:
10.1.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit, für welche der Fotograf eine Garantie übernommen hat;
10.1.2 In anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens bei Vertragsabschluss;
10.2 Die Haftungsbegrenzungen gemäß 10.1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit).
10.3 Der Fotograf schuldet die branchenübliche Sorgfalt.
10.4 Dem Fotografen bleibt der Einwand des Mitverschuldens (z.B. wegen Verletzung der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers) unbenommen.
10.5 Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel des Bildmaterials bestehenden Pflichtverletzung nur zurück treten, wenn der Fotograf diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. 
10.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Fotografen.
10.7 Ansprüche nach Ziffer 10.1.2 verjähren innerhalb von einem (1) Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe
11.1 Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren, Kosten und Auslagen kommen die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
11.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Abführung der Künstlersozialabgabe auf die Vergütung des Fotografen gemäß §§ 23, 24 KSVG.

Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Landgericht München I, soweit kein Verbraucher beteiligt ist. Dies gilt auch dann, soweit der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände.